

Infos / Aktuelles
Heute erreichte uns per Mail folgende Mitteilung die alle Anglerinnen und Angler an der Unteren Ruhr betrifft:
Wichtige Bekanntmachung:
Leider müssen wir allen Anglern mitteilen, dass das Angeln am Kanuplatz 1 (direkt neben dem Kanuclub MKSF/Kassenberg 42) ab sofort verboten ist.
Genauso wie das betreten des Vereinsgelände des Kanuclubs ist untersagt.
Anfang März wurde auf der Jahreshauptversammlung vom Kanuclub ein Beschluss gefasst, dass ein absolutes Betretungsverbot für das gesamte Vereinsgelände, wo auch der erste Angelplatz (Kanuplatz 1) zugehört.
Aus diesem Grund möchten wir alle Angler und andere Personen bitten, dieses Gelände nicht mehr zu betreten.
Laut Beschluss werden bei Verstößen weitere Maßnahmen vom Kanuclub in die Wege geleitet.
verantwortlich für den Inhalt, Ausdruck, Auslegung Vorstand der Interessengemeinschaft der Fischervereine Untere Ruhr e.V.
Ergänzung hierzu:
Bitte seht dies als Zusatz zu der Gewässerordnung auf Euren Fischereierlaubnisscheinen für die Untere Ruhr.
Diese ist für jede Anglerin , jeden Angler bindend und somit einzuhalten.
Für die nicht unbedingt ortskundigen unter Euch. Die besagte Angelstelle befindet sich auf der Strasse Kassenberg, von der Stadtmitte kommend führt diese in Richtung Mülheim / Ruhr Saarn. Höhe Hausnummer 42 befindet sich das Vereinsgebäude des Kanu Clubs. Rechts angrenzend von der Einfahrt an dem davor verlaufenden Fahrradweg befindet sich im Böschungsbereich ein Geländer. Von dort konnte man die Böschung herabgehen und kam zu besagter Angelstelle die gerade bei Karpfenanglern sehr beliebt war und stark frequentiert wurde.
Wir erwarten, dass sich Mitglieder unseres Vereins an die Neuregelung halten und es zu keinen Beschwerden im Zusammenhang hiermit kommt.
für den Vorstand Mülheim / Ruhr den 29.03.2026 Michael Raspel


Bilder Google Maps Street View
Aus aktuellem Anlass, möchten wir an dieser Stelle noch einmal explizit darauf hinweisen, ein jeder Vereinsangler der Angelfreunde Mülheim / Ruhr e.V. hat sich am Fischwasser angemessen zu verhalten.
Im Besonderen ist die Einhaltung der Gewässerordnung der jeweiligen Erlaubnisscheine einzuhalten.
Das Landesfischereigesetz und die Landesfischereiverordnung sind für die Ausübung der Angelfischerei bindend. Jedes angelnde Mitglied handelt eigenverantwortlich und ist für sein Tun vollumfänglich selbst verantwortlich. Vereinsschädigendes Verhalten wird n i c h t toleriert.
Mit klaren Worten: " Jede Anglerin , jeder Angler der in Deutschland die Fischereiprüfung abgelegt und bestanden hat und unserem Verein angehört, weiß wie er sich regel- und rechtskonform am Fischwasser zu verhalten hat.
Offene Fragen können gerne und zu jeder Zeit über das Kontaktformular auf dieser Homepage an den Vorstand gerichtet werden und werden zeitnah beantwortet.
für den Vorstand,Dezember 2025, Michael Raspel
Wie aus der Jahreshauptversammlung heraus gewünscht, anbei die vorgetragenen Informationen zum
neuen digitalen Fischereischein und der für 2028 angedachten und in Planung befindlichen neuen Fischereiprüfung.
Michael Raspel, Januar 2026